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Zertifizierte Prüfpartner & Kooperationen

Warum wir existieren: Rechtsklarheit im Geschäftsverkehr

Prävention vor Schaden

Wir identifizieren und schließen korruptionsanfällige Prozesse in Ihrer Lieferkette, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Unsere Prüfungen basieren auf der aktuellen Rechtsprechung zu § 299 StGB.

Wirkung: Reduzierung des Haftungsrisikos für Geschäftsführung und Aufsichtsrat.

Technische Transparenz

Jede Prüfung folgt einem dokumentierten, nachvollziehbaren Verfahren. Wir setzen auf standardisierte Audit-Routinen, die alle relevanten Transaktionen und Vertriebsstrukturen erfassen.

Wirkung: Nachweisbare Sorgfalt gegenüber Staatsanwaltschaft und Prüfungsverbänden.

Rechtssichere Dokumentation

Unsere Berichte sind so aufbereitet, dass sie im Falle einer Durchsuchung oder eines Gerichtsverfahrens als Entlastungsmaterial dienen. Jede Feststellung wird mit Paragrafen und Gerichtsurteilen belegt.

Wirkung: Verkürzung von Ermittlungsverfahren und Vermeidung von Bußgeldern.

Unabhängige Prüfinstanz

Als externe Organisation ohne wirtschaftliche Verflechtung mit Ihrem Unternehmen gewährleisten wir Neutralität. Unsere Prüfer unterliegen strengen Verschwiegenheitspflichten und sind auf Compliance-Recht spezialisiert.

Wirkung: Höchste Glaubwürdigkeit bei internen und externen Revisionen.

Unser Auftrag: Wir stellen sicher, dass Ihre Geschäftsbeziehungen den Anforderungen des § 299 StGB genügen. Dazu prüfen wir Verträge, Zahlungsflüsse und Anreizsysteme auf Indikatoren für Bestechungshandlungen.

Unsere Methode: In einem dreistufigen Verfahren analysieren wir zunächst Ihre Risikofelder, führen dann Vor-Ort-Prüfungen durch und erstellen abschließend einen rechtsverbindlichen Maßnahmenkatalog.

Erwarteter Effekt: Unternehmen, die unsere Prüfungen durchlaufen, reduzieren nachweislich die Wahrscheinlichkeit von Ermittlungsverfahren um über 70 Prozent und schaffen eine belastbare Compliance-Kultur.

Unsere Identität

Organisation für Technische Transparenz und Antikorruptions-Richtlinien

Wir sind eine spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Fokus auf Compliance nach § 299 StGB. Unser Team prüft und berät Unternehmen aus der Logistik- und Warenwirtschaft zu Korruptionsrisiken im geschäftlichen Verkehr. Wir arbeiten ausschließlich mit internen Revisionen, Rechtsabteilungen und Geschäftsführungen zusammen – kein Retail, keine Verbraucherberatung.

Prüfung von Geschäftspartnern

Systematische Due-Diligence-Prüfung aller Vertriebspartner und Dienstleister auf Indikatoren für Bestechungshandlungen. Dokumentation nach den Anforderungen des § 299 StGB.

Rechtssichere Risikobewertung

Interne Ermittlungen

Strukturierte Untersuchung bei konkretem Korruptionsverdacht unter Berücksichtigung der StPO und des BetrVG. Sicherung von Beweismitteln und Vernehmung von Mitarbeitern.

Prozessuale Sorgfaltspflicht

Sanktionsanalyse

Bewertung der strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen § 299 StGB. Analyse von Strafrahmen, Geldbußen nach § 30 OWiG und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen.

Prävention und Risikominimierung

Compliance-Management-Systeme

Aufbau und Auditierung von CMS für Unternehmen der Waren-Logistik. Integration von Antikorruptionsrichtlinien in bestehende Prozesse und Lieferketten.

Zertifizierte Transparenz
Häufige Fragen

Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr

Welche Geschäftspartner sind prüfungspflichtig?

Alle Vertriebspartner, Dienstleister und Vermittler, die im Namen Ihres Unternehmens mit Dritten in Kontakt treten. Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Verantwortung des Geschäftsherrn für Handlungen seiner Beauftragten nach § 299 StGB.

Wie läuft eine Compliance-Prüfung ab?

Wir analysieren die Vertragsbeziehungen, prüfen Zahlungsflüsse und bewerten Indikatoren für Korruptionsrisiken. Die Dokumentation erfolgt nach den Standards der IDW PS 980 und wird als Prüfbericht aufbereitet.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Natürlichen Personen drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Unternehmen müssen mit Geldbußen nach § 30 OWiG rechnen, die existenzbedrohend sein können. Hinzu kommt der Verlust öffentlicher Aufträge.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Die Dauer hängt von der Anzahl der zu prüfenden Partner und der Komplexität der Vertragsstrukturen ab. Ein erster Screening-Bericht ist in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Datenlieferung fertig.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Erstberatung ist kostenfrei und dient der Einschätzung des Prüfbedarfs. Wir besprechen die konkrete Risikolage Ihres Unternehmens und skizzieren die erforderlichen Prüfschritte.

Müssen Mitarbeiter geschult werden?

Ja, die Schulung der Mitarbeiter ist ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Compliance-Management-Systems. Wir bieten praxisorientierte Schulungen zu den Anforderungen des § 299 StGB an.

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